Verkehrsleiter
Letzte Änderung: 05.06.2026
Der Verkehrsleiter ist nach EU Verordnung VO (EG) Nr. 1071/2009 „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“. Diese Verordnung betrifft Unternehmen die genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr durchführen oder Personennahverkehr anbieten.
Ausgenommen von der Regelung ist der reine Werkverkehr, also der Transport für eigene betriebliche Zwecke.
Zu den Aufgabenbereichen eines Verkehrsleiters gehören:
- Instandhaltung der Fahrzeuge und Überwachung der Fahrzeugtechnik
- Personalmanagement
- Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten
- Einführung und Kontrolle von Sicherheitsverfahren
Um als Verkehrsleiter arbeiten zu dürfen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Diese beinhalten den Nachweis über die fachliche Eignung, i.d.R. durch eine erfolgreiche IHK-Fachkundeprüfung und es dürfen keine schwerwiegenden Verstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Arbeitsrecht, vorliegen.





