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Beschleunigte Grundqualifikation
Letzte Änderung: 11.06.2026
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer SVG oder einem Bildungswerk des Verkehrsgewerbes. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Zur Vorbereitung auf die 90-minütige, theoretische Prüfung bei der IHK ist die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht, davon 10 Stunden Fahrausbildung unter Aufsicht, verpflichtend. Während der Schulung werden Inhalte aus den drei Kenntnisbereichen
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
- sozialrechtlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr sowie
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
vermittelt.





